Finanzen (2)

Montag, 28 März 2016 18:39

Privatkredit - Die Chance in der Bankenkrise

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Trotz der jüngsten Kurserholung an den Börsen, leiden viele Anleger noch immer unter den starken Verlusten aus dem August und September.

Wer auf der Suche nach Investmentalternativen abseits der Börse ist, wird auf den aufstrebenden Onlinekreditplattformen schnell fündig. Hier können Kreditsuchende, ohne dass eine Bank dazwischen geschaltet ist, einen Kredit bekommen. Anleger haben auf der Plattform die Möglichkeit, Geld in Form eines Kredits anzulegen. Dabei ergeben sich interessante Renditechancen, die häufig größer sind als bei herkömmlichen Anleihen.

Die Funktionsweise der Kreditplattformen ist einfach: Kredite werden direkt von Person zu Person (engl.: Peer-to-Peer) über das Internet vergeben. Dort können Anleger sämtliche Kreditanfragen prüfen und in ein oder mehrere Kreditprojekte investieren. Die ersten Onlineplattformen sind 2005 in Großbritannien (Zopa) und 2006 in den USA entstanden. Dort haben sich die Plattformen Prosper und Lendingclub als Marktführer in einer stark wachsenden Branche durchgesetzt. Und auch in Deutschland hat sich dieser Trend fest etabliert. Der Erfolg der Webseite www.auxmoney.com ist der Beleg dafür.

Eine plötzliche Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein emotionaler, sondern vor allem auch ein finanzieller Tiefschlag. Auf einmal hat man kein geregeltes Einkommen mehr und muss mit der oftmals viel zu geringen amtlichen Unterstützung streng haushalten. Das stellt jede Finanzplanung auf den Kopf. Damit Sie jedoch dabei nicht den Kopf verlieren, folgen nun einige Tipps und Tricks zur finanziellen Orientierung in der Arbeitslosigkeit.

Amtliche Unterstützung

In den ersten 12 Monaten der Erwerbslosigkeit haben Sie Anspruch auf das sogenannte „Arbeitslosengeld I“, sofern Sie innerhalb der letzten 2 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren und somit Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Sind sie vermögend, oder haben einen besserverdienenden Partner, haben Sie leider keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit haben Sie das Recht auf finanzielle Unterstützung und sollten diese auch rechtzeitig beantragen, da es generell keine rückwirkenden Zahlungen gibt. Außerdem drohen Strafen in Form von Nichtzahlungen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig als arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld I errechnet sich wie folgt: Alleinstehende erhalten 60% ihres vorherigen pauschalierten Nettoverdienstes. Personen mit minderjährigen Kindern erhalten 67%. Dabei muss der ehemalige Arbeitgeber den ehemaligen Verdienst schriftlich bescheinigen und bestätigen. Nach Ablauf eines Jahres hat man nur noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als das allseits gefürchtete Hartz IV. In Ausnahmefällen und bei Personen über 55 Jahren (da diese als schwer vermittelbar für neue Arbeit gelten), wird auch nach Ablauf der ersten 12 Monate das Arbeitslosengeld I weiter gezahlt. Während das Arbeitslosengeld I noch relativ „hoch“ ist mit 60% des früheren Einkommens, decken die Hartz IV- Sätze oftmals gerade eben das Existenzminimum ab. Sie sollten also in jedem Fall in der Zeit, in der sie das Arbeitslosengeld I beziehen jeden Monat etwas Geld beiseitelegen, falls Sie in dieser Zeit keine neue Arbeit finden und anschließend auf Hartz IV angewiesen sind. Wenn Sie dann tatsächlich nach einem Jahr erfolgsloser Jobsuche Hartz IV beziehen, sollten Sie einen präzisen Haushaltsplan führen und alle Ausgaben sorgfältig bedenken, damit das Geld jeden Monat ausreicht.

Letzte Änderung am Dienstag, 11 Februar 2020 02:03