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Freitag, 12 August 2016 16:09

Rente (Wirtschaft)

Der Begriff Rente bezeichnet ein Einkommen, das ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital. Das Wort kommt aus dem Französischen und leitet sich vom italienischen rendita ab.

Vielfach wird unter einer Rente eine regelmäßige Zahlung, häufig in gleicher Höhe, verstanden. Innerhalb der Wirtschaftswissenschaft gibt es jedoch auch andere Verwendungen. Einheitlich ist nur, dass solche Einkommen ohne direkte Gegenleistung bezogen werden.

Im täglichen Leben werden unter Rente (zumindest in Deutschland) Instrumente der Altersvorsorge verstanden, und zwar zunächst – wegen ihrer Häufigkeit – die Rente aus der hier nicht weiter behandelten gesetzlichen Rentenversicherung.

Altersversorgungsrente gibt es aber auch aus der privaten Rentenversicherung (Erlebensversicherung). Letzteres Prinzip ist eine Weiterentwicklung der 1653 von dem italienischen Arzt Lorenzo Tonti in Paris erstmals eingerichteten Tontine. Diese war als Leibrente angelegt; das Leibgedinge verfolgt ein verwandtes Konzept.

Ein weiteres Beispiel ist die Bodenrente, also die Zahlungen, die ein Pächter an den Eigentümer des Grundes zu zahlen hat.

Dieses Prinzip der Rente wurde durch Analogiebildung weiter übertragen. Der britische Nationalökonom Alfred Marshall prägte in seinem 1890 veröffentlichten Buch Principles of Economics den Begriff der Produzentenrente.

Heute findet sich der Begriff Rente in vielen Bereichen der Wirtschaftswissenschaften wieder.

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